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Ehevertrag

Der Ehevertrag

Der Ehevertrag, etwas nüchterner erstellt, kann gemeinsame Regeln enthalten, die beide Partner anerkennen und einhalten. Auf jeden Fall sollten beide Ehepartner schon vor der Heirat über Ihre Wünsche und Pläne miteinander reden. Auch die Erziehung der gemeinsamen Kinder ist ein wichtiges Thema und sollte geklärt werden. Gibt es Konvezionensunterschiede sollten besprochen werden in welchem Glauben die Kinder erzogen werden.

Auch muß der Mann sich zu seiner Verantwortung bekennen und bewusst machen das er für seine Frau und Familie als "Mann" fungiert. Dabei sollte auch der Mann Elternsprechtage wahrnehmen.

Die Frau sollte darauf achten nicht alles an sich zu reisen und Ihren Mann unterstützen und fördern.

Der Ehevertrag

Sicher plant kein heiratswilliges Paar bei der Eheschließung, dass es nur wenige Jahre später zu einer Scheidung kommt. Fast alle Paare gehen davon aus, miteinander alt zu werden. Leider kommt es aus den verschiedensten Gründen oft anders.
Die Zahl der Scheidungen steigt stetig an. Kommt es erst zum Bruch zwischen den Ehepartnern, ist ein ruhiges und besonnenes Handeln durch die Streitigkeiten meist unmöglich. Die Scheidung wird für beide schmerzhafter als es nötig ist und zieht sich unnötig in die Länge.


Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, bei der Eheschließung auch einen Ehevertrag abzuschließen. In einem Ehevertrag sollen alle Punkte geregelt werden, über die sich die Ehepartner im Fall einer Scheidung einigen müssen. Festgelegt wird dort beispielsweise, wie die Versorguns- und Unterhaltsansprüche nach der Scheidung gehandhabt werden sollen. Auch die Gütertrennung ist ein wichtiger Punkt, bei der von Anfang an festgelegt wird, welcher Partner im Scheidungsfall über das gemeinsame Haus, die Möbel oder sonstige Gegenstände verfügen kann.


Der Ehevertrag kann schon vor der Hochzeit abgeschlossen werden. Dazu sollten sich beide Partner zusammensetzen und gemeinsam überlegen, welche Dinge in dem Vertrag aufgeführt werden sollen. Mit diesem Vertragsentwurf sollte das Paar anschließend zu einem Rechtsanwalt oder Notar gehen und mit ihm gemeinsam den Vertrag aufsetzen. Selbst wenn das Paar der Meinung ist, dass es auch alleine in der Lage wäre, einen rechtsgültigen Vertrag aufzusetzen – was aufgrund der komplizierten Materie äußerst schwierig ist – so muss der Ehevertrag letztendlich sowieso von einem Notar beglaubigt werden.